Abwasser
Wir benötigen für das tägliche Leben viel frisches Wasser, welches auf verschiedene Weise genutzt und anschließend größtenteils als Abwasser ausgeschieden wird. Hierzu zählt auch das abfließende Regenwasser von bebauten oder befestigten Flächen. In Deutschland wird fast das gesamte Abwasser in örtlichen Kläranlagen gereinigt.
Unser Wasserkreislaufsystem für die Zukunft
Wir betreiben für unsere Bürger in Hürth Mischwasserkanäle, welche das Schmutzwasser und Niederschlagswasser auf einer Länge von ca. 230 km ableiten. Zum Kanalnetz gehören mehrere Pumpstationen, die das Abwasser zu unserer Kläranlage an der Kölner Straße fördern, sowie diverse Regenrückhaltebecken und Regenüberlaufbecken. Hinzu kommen ungefähr 7.800 Straßeneinläufe und 5 km Entwässerungsrinnen, die das Wasser systematisch abführen.
Alle diese Anlagen werden von unserer Entwässerungsabteilung gewartet und unterhalten. Die Reinigung der Kanäle und Bauwerke erfolgt mit einem Hochdruckspülwagen, die Reinigung der Straßenabläufe erledigt ein Saugwagen. Zudem wird das Kanalnetz von uns in regelmäßigen Abständen untersucht. Dies geschieht mithilfe einer Kamera, die durch den Kanal fährt und den Zustand aufzeichnet.
Sie benötigen für Ihr Gebäude einen Entwässerungsanschluss oder müssen eine dringende Erneuerung am bestehenden Anschluss durchführen?
Beachten Sie hierzu unsere geltende Entwässerungssatzung:
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Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung sowie den Verschluss der Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal liegen in der Verantwortung der Grundstückseigentümer und sind von Fachfirmen auszuführen.
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Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Genehmigung.
Nutzen Sie hierfür einfach unseren
Weitere Informationen für Bauherren haben wir für Sie im Downloadbereich weiter unten aufgeführt.
Ihre persönliche Beratung zu Hausanschlüssen können Sie unter folgender Nummer/ Email- Adresse vereinbaren
(technische Anfragen)
Gebühreninformation
Damit Ihre Abrechnung transparent und übersichtlich ist, rechnen wir für Sie die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser (Kanalbenutzung für das auf einem Grundstück anfallende Regenwasser) getrennt ab.
Aktuell betragen die Gebühren für
- Schmutzwasser: 2,78 €/m³ (2024)
- Niederschlagswasser von bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche für jeden angefangenen Quadratmeter 1,66 €/m² Fläche jährlich
Sie haben als Grundstücksbesitzer jedoch die Möglichkeit, Gebühren zu sparen und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes zu tun. Wie das geht?
Für eine Befreiung der Gebühren ist der Bau einer Versickerungsanlage erforderlich. Dazu benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. Auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises sind dazu weitere hilfreiche Informationen zum Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser.
Abwasserbeseitigungskonzept
Nach Landeswassergesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet alle sechs Jahre den Aufsichtsbehörden ein Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen. Darin ist der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung zu dokumentieren und eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen für die kommenden sechs Jahr mit Kostenschätzungen aufzuführen. Ziel ist es nachzuweisen, dass die öffentliche Abwasserbeseitigung entsprechend den Vorgaben der Wassergesetzgebung betrieben wird.
Informationen zu unserem Abwasserbeseitigungskonzept sowie zu den entsprechenden Baumaßnahmen und der Zusammenstellung der Maßnahmen können Sie gerne hier einsehen.
Haben Sie Fragen zu unseren Kanalbaustellen?
Information zu Wasserschwundmengen (Gartenzähler)
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühren wird üblicherweise der Frischwassermaßstab herangezogen, d. h. die von Ihnen bezogene Trinkwassermenge ist gleichzeitig die Schmutzwassermenge.
Nun gelangt nicht alles, was der Trinkwasserzähler erfasst, in Ihre Kanalisation. Es können sogenannte „Wasserschwundmengen“ anfallen. Ein Beispiel hierfür ist das Wasser, welches zur Gartenbewässerung benutzt wird. Dieses gelangt nicht in den Kanal, sodass eigentlich keine Schmutzwassergebühren anfallen würde.
Um den Nachweis der Wasserschwundmengen zu erbringen, ist es notwendig einen Zähler einzubauen. Die Inbetriebsetzung des abwasserfreien Wasserzählers muss bei uns vorab schriftlich beantragt werden. Nutzen Sie hierzu bitte den Antrag für die/den Inbetriebsetzung / Austausch von Messeinrichtungen/Zählern ''(unter "Abwasser").
Anschließend erfolgt eine Abnahme durch einen unserer Beschäftigten. Dieser kontrolliert die Leitungsführung und ob eventuell Abflüsse an den Kanal angeschlossen sind. Sollten Abflüsse (Hofabläufe, Waschbecken etc.) in unmittelbarer Nähe der Entnahmestelle sein, erfolgt keine Abnahme, da der Nachweis über die Abwasserfreiheit des Zählers nicht erbracht werden kann.
Die Berücksichtigung von Wasserschwundmengen muss zum Ende des Kalenderjahres für jedes Jahr neu schriftlich beantragt werden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular für die jährliche Anmeldungen von Wasserschwundmenge (unter "Abwasser").
Wie das genau funktioniert haben wir Ihnen im Infoblatt Wasserschwundmenge (unter "Abwasser") näher beschrieben.
Für Fragen rund ums Abwasser sind wir gerne für Sie da
(nur Gartenzähler)
Frau Tesch
Abteilung Erschließung, Kostenersatz Herstellung Kanalhausanschlüsse
Zustands- und Funktionsprüfung privater Anschlussleitungen
Beachten Sie bitte, dass bei der Errichtung oder Änderung einer privaten Abwasserleitung stets der Zustand und die Funktion von uns zu überprüfen ist. Für Abwasserleitungen gilt zudem auch alle 30 Jahre eine Prüfpflicht. Sollte Ihre Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen und häusliches Abwasser führen, ist nach DIN 1986-30 ebenso eine Prüfpflicht vorhanden.
Durch die Änderung des Landeswassergesetzes NRW werden die Fristen jetzt über eine Verordnung geregelt, die sowohl für private als auch kommunale Abwasserleitungen gilt.
Über die Verbraucherzentrale (www.vz-nrw.de) können Sie den Flyer „Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen“ beziehen, der detaillierte Informationen zu diesem Thema enthält. Die Ergebnisse der Funktionsprüfungen sind vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und müssen uns lediglich auf Anfrage vorgelegt werden.
Tipps zum Abwasser
Gemeinsam umweltfreundlich handeln
Unsere moderne Abwassertechnik erfüllt zwar die wachsenden Anforderungen an den Gewässerschutz. Dennoch ist jeder Einzelne gefragt: Jeder kann mithelfen, sein Abwasser möglichst einfach behandelbar in den Kreislauf zurückzugeben. Immer aufwendigere Kläranlagen und -verfahren kosten schließlich unser aller Geld.
Nachfolgend haben wir für Sie einige Empfehlungen.
Satzungen
- Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Änderungssatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
- Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die Abwasseranlagen
finden Sie unter unseren Satzungen.
Downloads
Informationen für Bauherren
- Informationen zum Schutz öffentlicher Abwasseranlagen
- Informationen über den Schutz gegen Rückstau aus dem städtischen Entwässerungsnetz
- Informationen zur Trennkanalisation in Hürth und was das für den Bürger bedeutet
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfungen gem. SüwVO Abw NRW
- Antrag auf Erteilung einer Anschlussgenehmigung an die öffentliche Abwasseranlage